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Praxis Dr. Rainer Wöhrle

Forstenrieder Str. 4 a

82061 Neuried

Tel.: 089/89 74 50 44

Fax: 089/74 49 55 02

info@internist-neuried.de

 

Bereitschaftsarzt: 116 117

Notruf: 112

 

Belehrung gemäß Infektionsschutz-Gesetz (IfSG)

 

Alle Personen, die gewerbsmäßig bestimmte Lebensmittel herstellen, behandeln bzw. in Verkehr bringen oder in Küchen von Gaststätten, Restaurants, Kantinen sowie sonstigen Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung tätig sind, benötigen vor der erstmaligen Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz.

 

Durch den Verzehr von mit Mikroorganismen verunreinigten Lebensmitteln kann eine große Anzahl von Menschen schwer an einer Lebensmittelinfektion oder -vergiftung erkranken. Deswegen muss von im Lebensmittel-Bereich Beschäftigten ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Beachtung von Hygieneregeln verlangt werden.

 

Als vom Gesundheitsamt des Landkreises München beauftragte Praxis vermitteln wir das hierfür erforderliche Hintergrundwissen und stellen eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber aus. Die dafür erforderlichen Kosten werden ggf. vom Arbeitgeber, nicht jedoch von den Krankenkassen übernommen.